Rechtsschutzversicherung
Mithilfe einer Rechtsschutzversicherung kann sich jedermann gegen anfallende Kosten eines möglichen Rechtsstreits versichern. Diese Individualversicherung deckt somit das Kostenrisiko einer juristischen Auseinandersetzung ab, die durchaus sehr teuer werden kann. Auf diese Art und Weise können sich sowohl Unternehmen, als auch Privatpersonen ein Maximum an Sicherheit verschaffen und im Falle eines Falles ebenfalls vor Gericht für ihr Recht kämpfen.
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Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder und Sachverständige bzw. deren Honorare machen eine juristische Auseinandersetzung, die ohnehin extrem belastend und nervenaufreibend ist, zusätzlich äußerst kostenintensiv. Viele Privatpersonen scheuen diese immensen Kosten und verzichten daher auf ein gerichtliches Verfahren, obwohl sie ganz klar im Recht sind. Ein solches Verhalten lässt sich zwar nicht mit dem Grundsatz der Gerechtigkeit vereinbaren, ist aber dennoch üblich, schließlich verfügt nicht jeder über die finanziellen Mittel, um die Kosten eines Gerichtsverfahrens bezahlen zu können.
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Wer sich jedoch die Möglichkeit offen halten möchte, in einen Rechtsstreit einzutreten und so sein Recht durchzusetzen, sollte sich für eine Rechtsschutzversicherung entscheiden. Denn der Leistungsumfang einer solchen Versicherung beinhaltet sämtliche Kosten, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens anfallen und unterliegt keiner Deckungsbegrenzung. Folglich können Versicherte auch durch mehrere Instanzen gehen, ohne die Kosten hierfür fürchten zu müssen.
Interessierte sollten sich im Vorfeld jedoch ausführlich über die jeweiligen Vertragsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung informieren und sich vor Vertragsabschluss genau beraten lassen. Denn auch im Bereich des Rechtsschutzes können die Leistungen und Preise je nach Anbieter stark variieren, sodass sich ein Vergleich auf jeden Fall lohnt.
So legen einige Versicherer eine maximale Deckungssumme von in der Regel 250.000 Euro pro Versicherungsfall vertraglich fest. Obwohl diese Summe für gewöhnlich für zwei Instanzen vollkommen ausreicht, sollten sich Versicherte darüber im Klaren sein, dass ihre Rechtsschutzversicherung einer Deckungsbegrenzung unterliegt.