Gesetzliche Krankenversicherung
In Deutschland besteht grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht, sodass jeder Bundesbürger, der nicht privat versichert ist, einer gesetzlichen Krankenversicherung angehören muss. Obwohl die privaten Krankenversicherungen stets in den höchsten Tönen gelobt werden, muss eine gesetzliche Krankenversicherung nicht unbedingt schlechter sein.
Als Teil des deutschen Gesundheitssystems dient eine gesetzliche Krankenversicherung der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des Gesundheitszustandes der Versicherten. Der Leistungsanspruch ist im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches geregelt und äußerst begrenzt, sodass die gesetzlichen Krankenkassen den Wünschen ihrer Versicherten nicht immer gerecht werden können.
Trotz der recht knappen finanziellen Mittel der gesetzlichen Krankenkassen bieten diese ein weites Leistungsspektrum, das neben der Krankenbehandlung unter anderem eine Vielzahl an Präventionsmaßnahmen umfasst.
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Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss jedoch in vielen Fällen einen Eigenanteil leisten und sich somit an den Kosten seiner medizinischen Versorgung beteiligen. So beträgt die gesetzlich geregelte Zuzahlung für Heil- und Arzneimittel 10% der Kosten und mindestens 5 Euro.
Obwohl die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen seit Beginn diesen Jahres durch den Gesundheitsfonds bundeseinheitlich geregelt sind, sollten sich gesetzlich Versicherte bei der Auswahl einer geeigneten Krankenkasse genügend Zeit lassen und gegebenenfalls über einen Wechsel nachdenken. Denn der Gesundheitsfonds vereinheitlicht zwar die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch nicht deren Leistungen.
So beschränken sich immer weniger Krankenkassen ausschließlich auf die im Sozialgesetzbuch vorgeschriebenen Leistungen und übernehmen mittlerweile auch für eine Vielzahl anderer Behandlungsformen, wie zum Beispiel Akkupunktur oder Homöopathie, die Kosten.
Wer also mit seiner gesetzlichen Krankenkasse unzufrieden ist, muss nicht unbedingt zu einer privaten Krankenversicherung wechseln, schließlich zeigen sich die gesetzlichen Krankenkassen zunehmend toleranter und gewähren so häufig auch für innovative Behandlungsmethoden eine Kostenübernahme.
Obwohl sich durch einen Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse effektiv keine Kosten sparen lassen, erweist sich dieser Schritt folglich in vielen Fällen als äußerst sinnvoll, da Patienten so unter Umständen viel versprechende Behandlungen, die ihre alte Krankenkasse abgelehnt hat, in Anspruch nehmen könnten.